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In der Praxis haben sich verschiedene Formen der Beteiligungen am Auslandsmesseprogramm des Bundes entwickelt, bei denen die Möglichkeiten der Mitwirkung der Firmen sowie Art und Umfang der Aussteller-Unterstützung variieren.
- Firmengemeinschaftsausstellung (G)
- Sonderschau (S)
- Informationsstand (I)
- Informationszentrum (IZ)
- Sonderveranstaltungen der deutschen Wirtschaft (SV)
Der größte Teil der Beteiligungen des Bundes wird als Firmengemeinschaftsausstellung (G) durchgeführt. Durch räumliche Zusammenlegung und optische Kennzeichnung der einzelnen Firmenstände wird so eine möglichst geschlossene Präsentation von Erzeugnissen aus Deutschland erreicht.
Die ausstellenden Unternehmen können gegen Kostenbeteiligung u.a. folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Betreuung durch die Durchführungsgesellschaft im Inland und am Messeort
- Überlassung der Ausstellungsfläche
- Allgemeine Standgestaltung
- Beleuchtung bzw. Stromanschluss im Stand
- Einheitliche Standbeschriftung
Detaillierte Informationen zu allen Beteiligungsformen des Auslandsmesseprogrammes des Bundes finden Sie in der AUMA-Broschüre
Erfolgreiche Messebeteiligung, Teil 2: Spezial Auslandsmessen.
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