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Auslandsmesseprogramm Berlin


Antragsverfahren


Gemeinschaftsbeteiligungen werden im Einvernehmen mit dem Messebeirat der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen festgesetzt. Teilnahmeanmeldungen nehmen die Investitionsbank Berlin (IBB) Kundenberatung Wirtschaft und die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen - II C - entgegen. Anträge auf Förderung von Einzelbeteiligungen sind spätestens sechs Wochen vor Messebeginn an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen - II C - zu richten.

Mit dem Programm "Neue Märkte erschließen" unterstützt die Investitionsbank Berlin (IBB) sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch wirtschaftsnahe Institutionen. KMU, Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaftsförderung werden bei Markterschließungsmaßnahmen gefördert.

Einzelmaßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen

Wer wird gefördert?

  • KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin
  • Unternehmen aus:
    - dem produzierenden Gewerbe/produktionsnaher Dienstleistungen
    - Unternehmen, die den Berliner Kompetenzfeldern zuzuordnen sind,
    - Unternehmen des Fremdenverkehrsgewerbes

Was wird gefördert?


  • Ausarbeitung eines strategischen Gesamtkonzepts
  • Beratungs- und Schulungsleistungen für Fach- und Führungskräfte
  • Markterschließungsmaßnahmen im In- und Ausland, insbesondere:
    - Teilnahme an Fachkongressen, Kooperations- und Zulieferbörsen, Delegationsreisen
    - erstmalige Teilnahme an überregionalen Messen und Ausstellungen
    - Erstellung von Konzepten für Kooperation und Vernetzung
    - Einstellung eines Außenwirtschaftsberaters

Wie wird gefördert?


  • Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung

Zu welchen Konditionen?


  • Zuschüsse bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 70 TEUR in drei Jahren
  • bei Unternehmenskooperationen gilt ein Höchstbetrag von 150 TEUR

Was gibt es sonst noch zu beachten?


  • Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine de-minimis-Beihilfe.
  • Die Förderung richtet sich auf die Erschließung neuer Märkte (erstmaliger Markteintritt).
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm "NME-Einzelmaßnahmen".

Wie verläuft die Antragstellung?


Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei der Investitionsbank Berlin vor Beginn der Maßnahme. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens, welches zunächst die Unterstützung bei der Erstellung eines aussagefähigen strategischen Gesamtkonzepts für die Erschließung eines neuen Marktes beinhaltet und anschließend dessen Umsetzung durch Einzelmaßnahmen begleitet. Das Antragsverfahren erfolgt komfortabel in elektronischer Form mittels geschütztem Upload-Verfahren.
  • Nutzen Sie unser Online-Antragsformular und die Vorlagen im Upload-Center. Eine Aufstellung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie in unserer Checkliste.
  • Ein Antrag sollte möglichst frühzeitig, i.d.R. ein bis zwei Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn gestellt werden.
  • Nach positiver Entscheidung über den Antrag kann mit der ersten Phase des Vorhabens, der Erstellung des strategischen Gesamtkonzepts, begonnen werden. Nutzen Sie hierzu bitte unseren "Leitfaden zur Erstellung eines strategischen Gesamtkonzepts".
  • Auf Basis des strategischen Gesamtkonzepts können in einer zweiten Stufe die darin empfohlenen Einzelmaßnahmen beantragt werden.

Gemeinschaftsprojekte von Institutionen


Wer wird gefördert?



  • wirtschaftsnahe Institutionen mit Sitz im Land Berlin, insbesondere Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaftsförderung

Was wird gefördert?


  • allgemeine Unternehmenspräsentationen:
    - Delegationsreisen (z.B. Organisation, Dolmetschen, Vorbereitung)
    - internationale Kooperationsbörsen
    - Branchenpräsentationen (Unternehmens- und Standortpräsentationen)
    - Markteintrittswettbewerbe
  • Messebeteiligungen an Gemeinschafts- und Infoständen

Wie wird gefördert?


  • Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung

Zu welchen Konditionen?

  • Zuschuss bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben, maximal 100 TEUR pro Projekt

Was gibt es sonst noch zu beachten?


  • Bei dem Zuschuss für Messebeteiligung handelt es sich um eine de-minimis-Beihilfe.
  • Messebeteiligungen müssen sich auf Beteiligungen im Rahmen des Landesmesseplans beziehen.
  • Für die Gestaltung des allgemeinen Messebaus, der Publikationen und sonstigen Materialien sind die Vorgaben des Corporate Design des Landes Berlin zu beachten.
  • Für die Gestaltung des allgemeinen Messebaus, der Publikationen und sonstigen Materialien sind die Vorgaben des Corporate Design des Landes Berlin zu beachten.
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm "NME-Gemeinschaftsprojekte"

Wie verläuft die Antragstellung?


Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei der Investitionsbank Berlin vor Beginn der Maßnahme. Das Antragsverfahren erfolgt komfortabel in elektronischer Form mittels geschütztem Upload-Verfahren.
  • Nutzen Sie unser Online-Antragsformular und die Vorlagen im Upload-Center. Eine Aufstellung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie in unserer Checkliste.
  • Ein Antrag sollte möglichst frühzeitig, i.d.R. ein bis zwei Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn gestellt werden.
  • Nach positiver Entscheidung über den Antrag kann mit der Umsetzung begonnen werden.
Weitere Informationen im Internet http://www.ibb.de/desktopdefault.aspx/tabid-290/

Antragsstelle


Investitionsbank Berlin Kundenberatung Wirtschaft
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon (030) 2125-4747
Telefax (030) 2125-3322

Organisation der Messebeteiligung


Berlin Partner GmbH
Ludwig Erhard Haus
Fasanenstr. 85
10623 Berlin
Telefon (030) 39980-0
Telefax (030) 39980-239
info@berlin-partner.de
www.berlin-partner.de

Kontakt



Anschriften finden Sie unter Adressen/Links -- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer.
letzte Änderung: 3/2008
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Expobusiness congress
8. bis 9.9.2010 in Nürnberg

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