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08.09.2010
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Beteiligungsformen und Kreis der teilnahmeberechtigten Firmen
Gefördert werden die Markterschließung und der Absatz von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich der Teilnahme als Aussteller an Messen, kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg sowie von Gruppen von mindestens drei KMU, die sich vertraglich zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammengeschlossen haben.
Zuschussfähige Aufwendungen
Zuschußfähig ist die erstmalige Teilnahme an überregionalen Messen/Ausstellungen mit vorwiegend fachspezifischer Ausrichtung, soweit diese nicht überwiegend dem Direktverkauf dienen. Förderfähig sind Kosten für Miete, Aufbau und Betrieb des Standes.
Umfang der Förderung
Die Kosten für Miete, Aufbau und Betrieb des Standes sind nur bis zu 15.000 € je Veranstaltung und Unternehmen förderfähig, bei einer Bagatellgrenze von 2.500 €.
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt bei der InvestitionsBank. Dort sind auch die Antragsformulare erhältlich.
Kontakt:
Anschriften finden Sie unter
Adressen/Links -- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer (Kontaktstellen)
letzte Änderung: 5/2008
8. bis 9.9.2010 in Nürnberg
Deutsche Messewirtschaft:
Bedeutung & Funktion
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AUMA unterstützt die Initiative Jugend forscht.
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