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Auslandsmesseprogramm Brandenburg


Beteiligungsformen und Kreis der teilnahmeberechtigten Firmen


Gefördert werden die Markterschließung und der Absatz von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich der Teilnahme als Aussteller an Messen, kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg sowie von Gruppen von mindestens drei KMU, die sich vertraglich zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammengeschlossen haben.

Zuschussfähige Aufwendungen


Zuschußfähig ist die erstmalige Teilnahme an überregionalen Messen/Ausstellungen mit vorwiegend fachspezifischer Ausrichtung, soweit diese nicht überwiegend dem Direktverkauf dienen. Förderfähig sind Kosten für Miete, Aufbau und Betrieb des Standes.

Umfang der Förderung


Die Kosten für Miete, Aufbau und Betrieb des Standes sind nur bis zu 15.000 € je Veranstaltung und Unternehmen förderfähig, bei einer Bagatellgrenze von 2.500 €.

Antragsverfahren


Die Antragstellung erfolgt bei der InvestitionsBank. Dort sind auch die Antragsformulare erhältlich.

Kontakt:

Anschriften finden Sie unter Adressen/Links -- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer (Kontaktstellen)

letzte Änderung: 5/2008
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Expobusiness congress
8. bis 9.9.2010 in Nürnberg

Deutsche Messewirtschaft:
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Bild: Jugend forscht AUMA unterstützt die Initiative Jugend forscht.   [mehr]

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