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Auslandsmesseprogramm Rheinland-Pfalz


Beteiligungsformen und Kreis der teilnahmeberechtigten Firmen


Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Gemeinschaftsveranstaltungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie alle Auslandsmessen sind förderfähig (Ausnahme: reine Verbraucherausstellungen bzw. Kleinstmessen mit weniger als 20 Ausstellern). Die Antragsteller müssen in Rheinland-Pfalz tätig sein.

Zuschussfähige Aufwendungen


Grundsätzlich zuwendungsfähig sind Kosten für Standmiete.

Umfang der Förderung


Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines pauschalierten Zuschusses zu den Veranstaltungskosten. Dieser setzt sich zusammen aus einem vom Veranstaltungsort abhängigen Grundbetrag und einem Zuschlag zur angemieteten Fläche. Der Grundbetrag und der Zuschlag dürfen zusammen nur 50 % der gesamten Veranstaltungskosten, höchstens jedoch 7.500 €, im Rahmen der Gemeinschaftsvorhaben höchstens 10.000 €, betragen.

Antragsverfahren


Anträge auf Förderung müssen spätestens am Tag vor dem Veranstaltungsbeginn bei der ISB GmbH (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz) unter Verwendung des dort erhältlichen Antragsformulars eingegangen sein.

Kontakt

Anschriften finden Sie unter Adressen/Links -- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer (Kontaktstellen)

letzte Änderung: 5/2008
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