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Auslandsmesseprogramm Sachsen


Beteiligungsformen und Kreis der teilnahmeberechtigten Firmen


Unterstützung kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen bei der Erschließung neuer Absatzmärkte mit dem Ziel, Bekanntheitsgrad und Akzeptanz sächsischer Unternehmen und ihrer Erzeugnisse zu verbessern. Einzelbeteiligungen können gefördert werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes sowie KMU, die wirtschaftsnahe Dienstleistungen erbringen und KMU des sächsischen Außenhandels. Erforderlich ist, dass sich der Sitz bzw. die zu fördernde Betriebsstätte des Unternehmens im Freistaat Sachsen befindet.

Zuschussfähige Aufwendungen


Gefördert werden: Miete der Ausstellungsfläche, Auf- und Abbau der Ausstellungsfläche durch Dritte, Transport der Ausstellungsgüter, sonstige mit der Errichtung der Ausstellungsfläche verbundene Kosten, externer Dolmetscher bei einem Gemeinschaftsstand während der Ausstellungsöffnungszeiten, Gebühr für Teilnahme an Symposien, spezifische Werbekosten, insbesondere Erstellung von firmenspezifischen Werbematerialien zur Erschließung neuer Märkte, auch in Form elektronischer Medien und Einführung neuer Produkte, vorrangig in Fremdsprachen.

Umfang der Förderung


Die Förderung kann bis zu fünf Mal pro Kalenderjahr erfolgen. Die wiederholte Teilnahme an einer Messe wird bis zu drei Mal gefördert. Gefördert werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 5.000 € pro Unternehmen und Messe, mind. jedoch 2.000 €. Für Beteiligungen an Veranstaltungen in Polen und der Tschechischen Republik beträgt der Zuschuss bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Antragsverfahren


Der Beginn des Vorhabens darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) erfolgen. Als Maßnahmenbeginn gilt jeder in Zusammenhang mit der Messeveranstaltung abgeschlossene Lieferungs- und Leistungsvertrag. Die Messeanmeldung und Standreservierung vor Antragstellung sind erlaubt. Eine Kopie des Handelsregisterauszuges bzw. der Eintragung in die Handwerksrolle ist beizufügen.

Kontakt

Anschriften finden Sie unter Adressen/Links -- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer (Kontaktstellen)

letzte Änderung: 5/2008
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Expobusiness congress
8. bis 9.9.2010 in Nürnberg

Deutsche Messewirtschaft:
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Bild: Jugend forscht AUMA unterstützt die Initiative Jugend forscht.   [mehr]

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