Ausstellerförderung Inland     Förderung durch Bund

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Programm zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen deutschen Messen


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert seit 1. Juni 2007 die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten internationalen Messen in Deutschland.

Ziel des Programms ist es insbesondere, den Export neuer Produkte und Verfahren zu unterstützen. Förderfähig sind Teilnahmen an Gemeinschaftsständen, die von den Messeveranstaltern auf ausgewählten internationalen Messen in Deutschland organisiert werden.

Die Messen, auf denen die Beteiligung an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie festgelegt. Der Aussteller erhält eine finanzielle Zuwendung zu seiner Messeteilnahme. Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes förderfähig. Der Aussteller, der auf einem Gemeinschaftsstand ausgestellt hat, erhält im Nachgang zur Messe den größten Teil dieser Ausgaben zurück. Die Obergrenze der förderfähigen Summe je Teilnehmer und Veranstaltung beträgt 7.500 Euro. Der Aussteller meldet sich spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an.

Die Liste der für die Förderung relevanten Veranstaltungen sowie Antragsformulare stehen zum Download unter www.bafa.de im Bereich Wirtschaftsförderung bereit.

Weitere Informationen:


Richtlinie für 2013   [download]
Richtlinie ab 2014   [download]

Messen mit Gemeinschaftsstand 2013   [download]
Messen mit Gemeinschaftsstand 2014   [download]

Informations-Flyer   [download]

Kontakt:

AUMA
Kerstin Scheffler
Telefon 030 24000-130
k.scheffler@auma.de

Deutsche Messewirtschaft


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